Vor 140 Jahren erkannte und benannte der amerikanische Arzt Dr. Andrew Taylor Still die Prinzipien der Osteopathie. Seit jener Zeit hat sich die Osteopathie kontinuierlich weiterentwickelt, in den USA, ebenso wie in Europa und anderen Teilen der Welt.
Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Die osteopathische Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen. Der Patient wird in seiner Gesamtheit betrachtet – zum einen in der Einheit von Körper, Geist und Seele und zum anderen in seiner körperlichen Einheit auf allen Ebenen.
Der Ansatz der Osteopathie
Das Prinzip der Osteopathie bezieht sich zum einen auf die Beweglichkeit des Körpers in seiner Gesamtheit, zum anderen auf die Eigenbewegungen der Gewebe, der einzelnen Körperteile und Organsysteme sowie deren Zusammenspiel. Jedes Körperteil, jedes Organ benötigt zum optimalen Funktionieren viel Bewegungsfreiheit.
Ist die Beweglichkeit eingeschränkt, entstehen aus Sicht der Osteopathie zunächst Gewebespannungen und darauf folgend Funktionsstörungen. Die Summe dieser Fehlfunktionen kann der Organismus aus Sicht der Osteopathie nicht mehr kompensieren – es entstehen Beschwerden.
Beim Forschen nach den Ursachen der Beschwerden im menschlichen Körper stehen eine Strukturstörung und die daraus resultierende Fehlfunktion im Vordergrund. Diese so genannte somatische Dysfunktion gilt es aufzuspüren und zu beheben. Die Osteopathie behandelt demzufolge keine Krankheiten im eigentlichen Sinne, sondern Bewegungsstörungen im weitesten Sinne.
Unser Organismus besteht aus unzähligen Strukturen, die alle direkt oder indirekt miteinander zusammenhängen. Den Zusammenhang stellen die Faszien her, dünne Bindegewebshüllen, die jede Struktur umgeben und gemeinsam eine große Körperfaszie bilden. Bewegungseinschränkungen und Fehlfunktionen können sich aus Sicht der Osteopathie über die Faszien verbreiten und sich an einem anderen Ort des Körpers durch Beschwerden zeigen.
Kosten
Abgerechnet wird die erbrachte Leistung nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung. Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen. Ob und in welcher Höhe diese Rechnung von Ihrer Versicherung bezahlt wird, hängt von Ihrem gewählten Tarif bei Ihrer Versicherung ab. Es ist immer der volle Rechnungsbetrag in bar, per EC-Karte oder Rechnung fällig. Die Behandlungen sind Umsatzsteuerbefreit nach §4 Abs. 14 UstG
Ablauf
Die Feststellung einer Dysfunktion setzt langes und intensives Training des Tastvermögens voraus. Die osteopathische Behandlung erfolgt mit eigens entwickelten osteopathischen Techniken. Ziel der Behandlung ist es, durch Verbesserung der Beweglichkeit der VOD-MUSTER VOD Muster Stand 09/2020 betroffenen Struktur, dem Körper dabei zu unterstützen, sich selbst auf natürliche Art und Weise ins Gleichgewicht zu bringen. Osteopathie beschränkt sich nicht auf die Behandlung einzelner Symptome, sondern sieht immer den Menschen als Ganzes. Behandelt werden daher auch keine Krankheiten, sondern Menschen. Deshalb ist es auch nicht sinnvoll, Indikationen für die Osteopathie anzugeben. Die Beseitigung von Symptomen ist nicht Ziel der Behandlung, sondern nur ein Ergebnis der Auflösung von Einschränkungen osteopathischer Dysfunktionen jeder Art. Bevor eine osteopathische Behandlung begonnen wird, ist es häufig ratsam, eine einhergehende schulmedizinische Diagnostik voranzustellen. Auch Befunde aus früheren medizinischen Untersuchungen sind hilfreich. Die Osteopathie ergänzt in vielen Fällen die klassische Schulmedizin, ersetzt diese aber nicht. Jede Behandlung wird individuell auf die Symptome des Patienten abgestimmt. Der genaue Verlauf der Behandlungen ist von dem Einzelfall abhängig.